Gift in derSchule - Stadt vor Gericht

Viel zu hohe PCB-Belastung verantwortlich für Krebserkrankung?

Hagen (ddp/dpa). In einem Prozess um giftige Stoffe in einem Klassenzimmer und deren möglicherweise krebserregende Wirkung muss die Stadt Lüdenscheid ihre Bemühungen um eine Minderung der Schadstoffbelastung nachweisen. Die Stadt sei in der Beweispflicht, sagte der zuständige Richter des Landgerichts Hagen zu Beginn der öffentlichen Verhandlung des Falls. Er verwies dabei auf e mehrere einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes.

In dem Verfahren klagt ein heute 15-jähriger Schüler gegen die Stadt Lüdenscheid, weil er, zwischen 1991 und 1997 im Klassenraum dem hochgiftigen Stoff PCB (polychlorierte Biphenyle) ausgesetzt war und an einem Gehirntumor erkrankte. Nach Meinung seines Anwalts war das PCB Ursache für die Erkrankung des Jungen. Dem klagenden Schüler war 1997 der Tumor entfernt worden. Er ist seitdem zu 80 Prozent behindert und nur eingeschränkt schulfähig. Nach Auskunft von .Ärzten besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass er ‚sehr viel älter als 30 Jahre werden wird. In der Klage fordert der Junge von der Stadt Lüdenscheid ein Schmerzensgeld in Höhe von 250000 Mark und mindestens 50 000 Mark Schadensersatz.