Datum und Zeichen                                          Mein Zeichen                                              Dokument2
Ihres Schreibens                                               (bitte immerangeben)                                  Moers, den 04.07.00

 

PCB-Sanierung an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule
II. Sanierungsabschnitt
Ihr Schreiben vom 13.06.00

 

Sehr geehrter Herr Matthes,

nachdem mir das Gutachten des Rheinisch-Westfälischen TÜV vorliegt, möchte ich Sie über das weitere Vorgehen, hinsichtlich der Behandlung der Sekundärquellen und der Wiederinstandsetzung der Schulräume, informieren.

Dem Planungsstand vom Herbst 1999 entsprechend, sollten die Sekundärquellen während der Ferienzeit 2000 saniert werden. Eine endgültige Entscheidung zur Durchführung dieser Maßnahme konnte jedoch erst nach der vollständigen Entfernung der Primärquellen getroffen werden.

Der Deckenplattenausbau erfolgte dann abschnittsweise in der Zeit von Mitte Dezember 1999 bis Mitte Februar 2000. Danach wurden Minderungen der Raumluftbelastung um 51 bis 79 % festgestellt. Weitere Kontrollmessungen, vier Monate nach dem Deckenplattenausbau haben ergeben, daß die PCB-Raumluftkonzentrationen zwischen 445 und 1360 ng/m3 lagen.

Damit wird der Interventionswert der PCB-Richtlinie von 3000 ng/m3 deutlich unterschritten.

Somit liegt die tägliche Aufnahmerate von PCB über die Atemluft unter 10 % der tolerierbaren täglichen PCB-Gesamtaufnahmerate. Dieser Anteil von 10 % für die PCB. Aufnahmerate über die Atemluft wird als toxikologisch vertretbar angesehen, so dass danach keine Gesundheitsgefahren durch die Aufnahme PCB - belasteten Luft in dem Schulgebäude zu befürchten sind.

Angesichts der Entwicklung der Raumluftkonzentrationen nach dem Ausbau der Deckenplatten und dem Ergebnis nach weiteren 4 Monaten ist es nicht auszuschliessen, daß der Sanierungszielwert von 300 ng/m3 auch ohne weitere Maßnahmen an den Sekundärquellen erreicht wird.

Als Entscheidungshilfe sollen in den Monaten August / September. Kontrollmessungen durchgeführt werden.

Wenn dann die Raumluftkonzentrationen den Zielwert unterschreiten oder nur noch geringfügig überschreiten (Abweichung geringer als 10%), ist keine Behandlung der Sekundärquellen erforderlich.
Wird der Sanierungszielwert in einem Teil der Räume jedoch signifikant überschritten, werden die Sekundärquellen behandelt, damit das Sanierungsziel bis zum Ende des Jahres 2001 erreicht wird.

Diese Vorgehensweise bedeutet gegenüber der Planung eine Verzögerung um etwa ein halbes Jahr.

Entsprechend den Ergebnissen der Kontrollmessungen werden die weiteren Maßnahmen, wie Einbau der Akustikdecken und Beleuchtung, dann umgehend durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Wusthoff